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   StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741   

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StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741 (https://dejure.org/1975,1667)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10.09.1975 - P.St. 741 (https://dejure.org/1975,1667)
StGH Hessen, Entscheidung vom 10. September 1975 - P.St. 741 (https://dejure.org/1975,1667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • ESVGH 26, 18
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741
    a) Die Grundrechtsklage gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers ist grundsätzlich unbefristet, solange die Unterlassung dauert (vgl. BVerfGE 11, 255, 261; 13, 284, 287; 16, 119, 121).

    Ein Unterlassen des Gesetzgebers kann nur dann Gegenstand einer Grundrechtsklage sein, wenn der Antragsteller sich auf einen ausdrücklichen Auftrag der Hessischen Verfassung berufen kann, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen umgrenzt hat (vgl. dazu BVerfGE 11, 255, 261).

  • BVerfG, 09.01.1962 - 1 BvR 662/59

    Fristbeginn für Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen und

    Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741
    a) Die Grundrechtsklage gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers ist grundsätzlich unbefristet, solange die Unterlassung dauert (vgl. BVerfGE 11, 255, 261; 13, 284, 287; 16, 119, 121).

    Leistungen sollten nur den Berechtigten nach diesem Gesetz gewährt werden (vgl. dazu BVerfGE 13, 284, 287).

  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741
    Indessen besteht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 1972 (BVerfGE 34, 9, 28) die Sperre gemäß Artikel 72 GG fort, wenn der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht weiterhin Gebrauch macht, was auch in mehreren, zeitlich und inhaltlich aneinander anschließenden Gesetzen geschehen kann.
  • BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62

    Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei

    Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741
    a) Die Grundrechtsklage gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers ist grundsätzlich unbefristet, solange die Unterlassung dauert (vgl. BVerfGE 11, 255, 261; 13, 284, 287; 16, 119, 121).
  • StGH Hessen, 11.12.1974 - P.St. 728
    Auszug aus StGH Hessen, 10.09.1975 - P.St. 741
    b) Soweit der Antrag des Antragstellers in eine Grundrechtsklage wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes gegen das Gesetz vom 21. Dezember 1964 und das Änderungsgesetz vom 17. Dezember 1973 sowie gegen das Gesetz vom 7. Oktober 1970 umgedeutet werden kann, ist sie nur unter der Voraussetzung zulässig, daß eine Norm ein Grundrecht des Antragstellers gegenwärtig und unmittelbar verletzt, ohne daß noch eine Ausführungsvorschrift oder ein Vollziehungsakt hinzutreten müßte (vgl. u. a. Beschluß des StGH vom 5. Juli 1972 - P. St. 661 -) und daß sie innerhalb eines Jahres seit Inkrafttreten des Gesetzes erhoben ist (vgl. u. a. Beschluß des StGH vom 11. Oktober 1974 - P. St. 728 -).
  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Soll eine Grundrechtsverletzung nämlich gerade darin liegen, daß es der Gesetzgeber unterlassen hat, einen bestimmten Sachbereich zu regeln, dann müßte sich ein Grundrechtskläger auf einen Auftrag der Hessischen Verfassung berufen können, der den Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht bezeichnet und ihn im wesentlichen umgrenzt (StGH, Beschlüsse vom 10.09.1975 - P.St. 741 -, ESVGH 26, 18, 20, und vom 02.04.1979 - P.St. 887/888/890/891 -).
  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872

    Wegen Versäumung der Jahresfrist unzulässige Grundrechtsklage gegen

    Es sei anerkannt, dass in solchen Fällen gesetzgeberischen Unterlassens die Antragsfrist von einem Jahr, die bei Grundrechtsklagen gegen ein Gesetz nach § 45 Abs. 2 StGHG (entsprechend § 95 Abs. 3 BVerfGG) zu beachten sei, nicht gelte, so lange die Unterlassung andauere (Hess. StGH, ESVGH 26, 18 [20]; BVerfGE 6, 257 [266]).
  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 841

    Verfahren vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen: Grundrechtsklage -

    1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 [L]; Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 741 -, ESVGH 26, 18), wenn die Erschöpfung des Rechtsweges für den Antragsteller unzumutbar ist (so StGH, Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, …
  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838

    Beschränkung; Besuchsbeschränkungen; Durchsuchung; Grundrechtsklage;

    1970, 342 = ESVGH 20, 206 = DÖV 1970, 243 = DVBl. 1970, 524 [L]; Beschluß vom 10. September 1975 - P.St. 741 -, ESVGH 26, 18), wenn die Erschöpfung des Rechtsweges für den Antragsteller unzumutbar ist (so StGH, Urteil vom 28. November 1973 - P.St. 653 -, …
  • VerfGH Saarland, 23.11.1983 - Lv 5/82
    Es kann dahingestellt bleiben, ob die so begründete Verfassungs beschwerde nicht schon deshalb unzulässig ist, weil eine Ver- fassungswidrigkeit durch Unterlassen eines Gesetzes die Existen eines ausdrücklichen Verfassungsauftrages zum ErlaB eines solchen Gesetzes* verlangt so der Hessische Staatsgerichtshof ESVGH 26, 18, 20; im einzelnen zu dieser Frage Stern a.a.O. Rdnr. 636 f m.w.N.
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